Als
Erste Republik wird in der österreichischen Geschichte der Zeitraum zwischen 1918 und 1934, manchmal auch bis 1938 bezeichnet. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges zerbrach die Donaumonarchie, ein Reich, das aus vielen Völkern bestand und von der Familie der Habsburger beherrscht wurde. Am 12. November 1918 wurde die demokratische „Republik Deutschösterreich“ ausgerufen. Nach den Friedensverträgen von St. Germain wurde der Name auf „Republik Österreich“ geändert. Bis 1921 nahm das Staatsgebiet Österreichs seine noch heute gültige Form an. Einige wichtige Ereignisse der Ersten Republik waren die Einführung des Wahlrechts für Frauen 1918, die ersten Wahlen zum
Nationalrat im Jahr 1919 und das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 sowie dessen Änderung 1929.
Am 1. Mai 1934 wurde eine ständisch-autoritäre
Verfassung für die Republik Österreich eingeführt. Damit begann der
Ständestaat. Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob die Erste Republik mit diesem Tag endete oder erst mit der
Annexion Österreichs an Deutschland im März 1938.